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Novellierte Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

„Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159)“

Die neue Trinkwasserverordnung wurde am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit am darauffolgenden Tag, den 24.06.2023, in Kraft.
Mit der umfassenden Novellierung gehen einige Änderungen einher. Darunter:

neue Parameter
BPA                   |  Grenzwert 2,5 µg/L               |  einzuhalten ab 12.01.2024
PFAS-20               |  Grenzwert 100 ng/L               |  einzuhalten ab 12.01.2026
PFAS-4                |  Grenzwert  20 ng/L               |  einzuhalten ab 12.01.2028
neue risikobasierte oder anlassbezogene Parameter 
HAA5                  |  Grenzwert 0,060 mg/L             |  einzuhalten ab 12.01.2026
bzw. 0,010 mg/L
(Ausgang Wasserwerk)
Chlorit               |  Grenzwert 0,2 mg/L               |  ab sofort
Chlorat               |  Grenzwert 0,070 mg/L             |  ab sofort
bzw. 0,020 mg/L
(Ausgang Wasserwerk)
Microcystin LR        |  Grenzwert 1 µg/L                 | einzuhalten ab 12.01.2026
Somatische Coliphagen |  Referenzwert 50 PFU/100 mL       |  ab sofort
verschärfte Grenzwerte
Blei                  |  alt 0,010 mg/L  neu 0,0050 mg/L  |  ab 12.01.2028
Arsen                 |  alt 0,010 mg/L  neu 0,0040 mg/L  |  ab 12.01.2028 bzw. 12.01.2036
Chrom                 |  alt 0,050 mg/L  neu 0,025  mg/L  |  ab sofort 
bzw. 0,0050 mg/L | ab 12.01.2030

Wenn Sie fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.

Die TrinkwV finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/BJNR09F0B0023.html

Mit Inkrafttreten der Verordnung ist auch die Aktualisierung der UBA-Empfehlung zu Legionellen in Trinkwasser vom 09. Dezember 2022 anzuwenden.

In der Aktualisierung der UBA-Empfehlung wird der Messunsicherheit bei Erreichen des Technischen Maßnahmewertes für Legionella spec. eine höhere Bedeutung zuteil. Untersuchungen, die bisher bereits bei 100 KbE/ml dem Gesundheitsamt gemeldet werden mussten, sind jetzt – abhängig vom Untersuchungsgang – aufgrund der zu berücksichtigen Messunsicherheit ggf. nicht mehr als Überschreitung zu werten und werden damit auch nicht mehr an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.

23. Juni 2023 Allgemein, Trinkwasser , , ,