Informationen über Biozide
Nutzwässer aus Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern müssen zu allen Zeiten des Betriebes einen mikrobiologisch unbedenklichen Status aufweisen. Eine Probenahme ist aufgrund dessen idealerweise so zu planen, dass sie mit größtmöglichem zeitlichen Abstand zur vorherigen Dosierung bzw. kurz vor der nächsten Dosierung stattfindet.
Bitte teilen Sie uns daher vor jeder Untersuchung auf Legionellen, mindestens aber vor jeder vierteljährlichen Laboruntersuchung folgende Informationen zum Einsatz von Bioziden mit:
- eingesetztes Biozid (Handelsname)
- Wirkstoff des Biozids
(z.B. Chlordioxid, Isothiazolinon, Wasserstoffperoxid etc.)
- Dosierkonzentration bzw. Dosiertechnik
(automatisch, manuell, ereignisorientiert etc.)
- Datum der letzten Dosierung inkl. Uhrzeit
- Zeitpunkt der nächsten Bioziddosierung
und/oder das Dosierintervall inkl. Uhrzeit
Wenn diese Informationen nicht vorliegen, hat das einen Einfluss auf die Interpretation der Ergebnisse im Berichtstext des Prüfberichtes. Folgende oder eine dem Fall entsprechende Formulierung wird dann in den Prüfbericht mit aufgenommen: „Es lagen keine Angaben zum Dosierungszeitpunkt vor. Bei einer Beprobung direkt nach einer Bioziddosierung kann dies zu einem Minderbefund führen. Die Keimzahlen können sich bis zum Zeitpunkt der nächsten Bioziddosierung erhöhen.“
Wesentlich ist zudem, dass Sie uns Änderungen bei der Biozidzugabe gegenüber vorherigen Laboruntersuchungen mitteilen. Sofern wir dahingehend keine anderweitigen Informationen von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich nichts geändert hat. Von Vorteil ist es, wenn die Person Ihres Hauses, die mit uns die Probenahme abspricht bzw. die Untersuchung beauftragt, diese Information parat hat und bei der Absprache oder Beauftragung aktiv durchgibt.
Beispiel
Sie dosieren in Ihrer Anlage immer Mittwochnachmittag ein wirksames Biozid. Kurz vorher, also Mittwochvormittag, nehmen wir bei Ihnen die Probe. In der darauffolgenden Woche erhalten Sie die Ergebnisse. Da wir wissen, dass Sie kurz nach unserer Probenahme wieder dosiert haben, können wir einschätzen, dass das Ergebnis das worst case scenario darstellt, dass also die Legionellenlast nicht deutlich höher geworden ist, bis zum Zeitpunkt der nächsten Dosierung.
(vgl. §3 Absatz 8 Satz 2, 42. BImSchV)