NUTZWASSER: KÜHLWASSER / WASCHWASSER

Kühlwasser aus Verdunstungskühlanlagen und Waschwasser aus Nassabscheidern werden unter dem Begriff Nutzwasser zusammengefasst und unterliegen im Rahmen der 42. BImSchV einer Pflicht zur Laboruntersuchung in Bezug auf Legionella spp. und die allgemeine Koloniezahl. Darüber hinaus ist es sinnvoll das Vorkommen von Pseudomonas im Blick zu behalten. Mit der Überwachung von relevanten wasserchemischen Parametern gemäß VDI 2047 haben Sie ihr System bestmöglich unter Kontrolle.

Mit der Laboruntersuchung soll gewährleistet werden, dass die Anlage zu jedem Zeitpunkt ihres Betriebes in einem Zustand ist, von dem keine Gefährdung für die Menschen in der unmittelbaren Umgebung aber auch in weiterer Entfernung ausgeht.

Um das sicherzustellen, ist von akkreditierten Untersuchungslaboren zusätzlich zur 42. BImSchV die Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 06.03.2020 zu berücksichtigen. Damit wir den Anforderungen dieser beiden Regelwerke vollständig gerecht werden, sind vor der Untersuchung einige wichtige Dinge zu berücksichtigen, bei denen wir auf Ihr Mitwirken angewiesen sind:

KaVKA-ID

Verdünstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme sind nach §13 der 42. BImSchV der zuständigen Behörde, also dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Zur eindeutigen Zuordnung erhält jede Anlage eine KaVKA-ID. Diese KaVKA-ID ist gemäß der UBA-Empfehlung vom 06.03.2020 auf den Prüfberichten mit anzugeben.

Bitte teilen Sie uns daher, wenn nicht bereits geschehen, vor der Laboruntersuchung die KaVKA-ID jeder zu beprobenden Anlage mit.

Für die Meldung etwaiger Überschreitungen des Maßnahmewertes (10.000 KbE / 100 mL) an das KaVKA sind Sie als Betreiber verantwortlich (vgl. §10, 42. BImSchV).

Messstellenbeschreibung

Die Messstellenbeschreibung muss so gewählt werden, dass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. An der Messstelle selbst sollte dieselbe Kennzeichnung zu finden sein.

Referenzwerte für die Allgemeine Koloniezahl

Wenn die Anlage an mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist, ist es notwendig, den Referenzwert für die Allgemeine Koloniezahl zu errechnen. Dieser ergibt sich aus dem Mittelwert der ersten sechs Laboruntersuchungen, die hinsichtlich der Koloniezahl durchgeführt wurden.

Bitte suchen Sie sich die ersten sechs Laborntersuchungen auf

  • allgemeine Koloniezahl bei 22 °C und
  • allgemeine Koloniezahl bei 36 °C

aus Ihren Daten zu jeder Anlage heraus und bilden Sie jeweils den Mittelwert (Median). Sollten bei Ihren Untersuchungen Ergebnisse <1000 KbE/ml dabei sein, setzen Sie diesen Wert für die Berechnung bitte auf 1000 KbE/ml.

Wenn Ihre Anlage an nicht mehr als 90 zusammenhängenden Tagen im Jahr im Betrieb ist, gilt der Wert der ersten Laboruntersuchung nach Wiederinbetriebnahme als Referenzwert.

Als Betreiber haben Sie alternativ nach § 4 Abs. 1 der 42. BImSchV die Möglichkeit, auf die Bestimmung des Referenzwertes zu verzichten. Als Referenzwerte werden dann die Koloniezahlen der Erstuntersuchung herangezogen, allerdings höchstens 10.000 KBE/ml. Bitte teilen Sie uns diesen Wert der Erstuntersuchung mit.

Ein richtig berechneter Referenzwert kann Ihnen jedoch als guter Anhaltspunkt dienen, um die Anlage kennenzulernen und kritische Betriebszustände zu erkennen.

Gemäß §5 der 42. BImSchV sind Ihrerseits Maßnahmen zu ergreifen, wenn „ein Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert festgestellt wird“.

Mehr zu dem Thema finden Sie im LAI-Auslegungsfragenkatalog zum Vollzug der 42. BImSchV (Stand 12.09.2022)

(vgl. §4, 42. BImSchV)

Informationen über Biozide

Nutzwässer aus Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern müssen zu allen Zeiten des Betriebes einen mikrobiologisch unbedenklichen Status aufweisen. Eine Probenahme ist aufgrund dessen idealerweise so zu planen, dass sie mit größtmöglichem zeitlichen Abstand zur vorherigen Dosierung bzw. kurz vor der nächsten Dosierung stattfindet.

Bitte teilen Sie uns daher vor jeder Untersuchung auf Legionellen, mindestens aber vor jeder vierteljährlichen Laboruntersuchung folgende Informationen zum Einsatz von Bioziden mit:

  • eingesetztes Biozid (Handelsname)
  • Wirkstoff des Biozids
    (z.B. Chlordioxid, Isothiazolinon, Wasserstoffperoxid etc.)
  • Dosierkonzentration bzw. Dosiertechnik
    (automatisch, manuell, ereignisorientiert etc.)
  • Datum der letzten Dosierung inkl. Uhrzeit
  • Zeitpunkt der nächsten Bioziddosierung
    und/oder das Dosierintervall inkl. Uhrzeit

Wenn diese Informationen nicht vorliegen, hat das einen Einfluss auf die Interpretation der Ergebnisse im Berichtstext des Prüfberichtes. Folgende oder eine dem Fall entsprechende Formulierung wird dann in den Prüfbericht mit aufgenommen: „Es lagen keine Angaben zum Dosierungszeitpunkt vor. Bei einer Beprobung direkt nach einer Bioziddosierung kann dies zu einem Minderbefund führen. Die Keimzahlen können sich bis zum Zeitpunkt der nächsten Bioziddosierung erhöhen.“

Wesentlich ist zudem, dass Sie uns Änderungen bei der Biozidzugabe gegenüber vorherigen Laboruntersuchungen mitteilen. Sofern wir dahingehend keine anderweitigen Informationen von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich nichts geändert hat. Von Vorteil ist es, wenn die Person Ihres Hauses, die mit uns die Probenahme abspricht bzw. die Untersuchung beauftragt, diese Information parat hat und bei der Absprache oder Beauftragung aktiv durchgibt.

Beispiel
Sie dosieren in Ihrer Anlage immer Mittwochnachmittag ein wirksames Biozid. Kurz vorher, also Mittwochvormittag, nehmen wir bei Ihnen die Probe. In der darauffolgenden Woche erhalten Sie die Ergebnisse. Da wir wissen, dass Sie kurz nach unserer Probenahme wieder dosiert haben, können wir einschätzen, dass das Ergebnis das worst case scenario darstellt, dass also die Legionellenlast nicht deutlich höher geworden ist, bis zum Zeitpunkt der nächsten Dosierung.

(vgl. §3 Absatz 8 Satz 2, 42. BImSchV)

Formblätter

Um uns die notwendigen Informationen mitzuteilen, stellen wir Ihnen hier die passenden Formblätter zur Verfügung:

Infomationen zu Nutzwasseruntersuchungen: einzelne Anlage
Infomationen zu Nutzwasseruntersuchungen: mehrere Anlagen

Kirsten Schönfeld
Diplom-Biologin
  • Abteilungsleitung Mikrobiologie
  • Teamleitung Trinkwasser
  • Legionellen

+49 4205 3175-20

Ulrik Kurth
Diplom-Biologe
  • ö.b.u.v. Sachverständiger für Verdunstungs- kühlanlagen und Nassabscheider
  • 42. BImSchV-Gutachten
  • Spezialist Legionellen

+49 4205 3175-20

Jesper Jordan
M.Sc. Lebensmittelwissenschaften, B.Sc. Biologie
  • Qualitätsmanager
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Unternehmens­kommunikation

+49 4205 3175-29